Rauchmelderpflicht in Bayern

22. November 2017
Bis zum 31.12.2017 müssen in allen Bestandsbauten Rauchmelder installiert werden.

Mit der Rauchmelderpflicht in Bayern soll der Personenschutz erhöht werden. Die rechtliche Grundlage bildet §46 BayBO. 

Das Gesetz schreibt vor, dass mindestenes 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer, sowie in jedem Flur installiert wird.

Detailierte Auskünfte zur dieser Thematik bietet die Broschüre des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.

Broschüre: Rauchmelder retten Leben

Außerdem stellte die Landesregierung einen umfangreiches FAQ zur Verfügung Frage und Antwort: Rauchmelderpflicht

Tipps zur Montage, auch bei Dachschrägen, sind hier zu finden!